Hufe
Fläche · Auch genannt: Hube, Huf, Mansus
Entspricht
7,66 ha
1 Hufe (preußische (Magdeburger) Hufe)
Umgekehrt: 1 km² sind 13,0554 Hufen.
- Zeitraum: 1816–1872
- Gebiet: Preußen
- Dreißig preußische Morgen. Das Deutsche Rechtswörterbuch belegt die Hufe als Rechtsbegriff und nennt Hufen von dreißig bis neunzig Morgen; die metrischen Zahlen aller hier genannten Hufen stammen aus Tabellenwerken, nicht aus Verordnungen.
Werte
| Wert | Entspricht | Zeitraum | Verwendung |
|---|---|---|---|
| preußische (Magdeburger) HufeDreißig preußische Morgen. Das Deutsche Rechtswörterbuch belegt die Hufe als Rechtsbegriff und nennt Hufen von dreißig bis neunzig Morgen; die metrischen Zahlen aller hier genannten Hufen stammen aus Tabellenwerken, nicht aus Verordnungen. | 7,66 ha | 1816–1872 | Preußen |
| sächsische HufeNur in Tabellenwerken belegt, nicht in einer uns zugänglichen Verordnung. | 19,92 ha | 18. Jahrhundert bis 1872 | Sachsen |
| pommersche LandhufeNur in Tabellenwerken belegt, nicht in einer uns zugänglichen Verordnung. | 19,65 ha | Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert | Pommern |
| fränkische KönigshufeNur in Tabellenwerken belegt, nicht in einer uns zugänglichen Verordnung. | 47,87 ha | Mittelalter | fränkisches Siedlungsgebiet |
| fränkische LandhufeNur in Tabellenwerken belegt, nicht in einer uns zugänglichen Verordnung. | 11,97 ha | Mittelalter | fränkisches Siedlungsgebiet |
| Frankfurter HufeNur in Tabellenwerken belegt, nicht in einer uns zugänglichen Verordnung. | 6,08 ha | bis 1872 | Frankfurt am Main |
Wofür das Maß gebraucht wurde
Die Hufe ist kein Flächenmaß im heutigen Sinn, sondern eine Rechtsstellung: der Hof, den eine Familie mit einem Gespann bewirtschaften und von dem sie leben konnte, samt dem Anteil an der Allmende des Dorfes.
Daraus folgt, dass sie mit dem Boden schwankte: In Preußen waren es dreißig Morgen, also 7,66 Hektar, in Pommern fast zwanzig Hektar.
Bei der Ostsiedlung wurde die Hufe zum Planungsmaß: Die Königshufe der fränkischen Ordnung umfasste 47,87 Hektar, die Landhufe ein Viertel davon.
Das Deutsche Rechtswörterbuch belegt Hufen von dreißig bis neunzig Morgen, je nach Landschaft und Art der Hufe, und führt sie als Rechtsbegriff, nicht als Tabellenwert.
In alten Dorfbeschreibungen steht die Zahl der Hufen für die Größe des Dorfes, lange bevor Flächen in Morgen oder Hektar angegeben wurden.
Im System
1 preußische Hufe = 30 Morgen; 1 sächsische Hufe = 36 Acker; 1 fränkische Königshufe = 4 Landhufen