Wertsicherung berechnen
Geben Sie den Betrag ein und wählen Sie Basismonat und Vergleichsmonat, dann wird der Betrag wie in einer Wertsicherungsklausel mit dem Verbraucherpreisindex angepasst.
Neuer Betrag
1318,66
1000 angepasst von August 2016 auf August 2026
- Index August 201695,4
- Index August 2026125,8
- Veränderung des Index+31,87 %
Rechenweg
1000 × 125,8 ÷ 95,4 = 1318,66
- Der Wert für August 2026 ist vorläufig und kann noch revidiert werden.
- Abgerufen über die Zeitreihen der Deutschen Bundesbank (BBDP1.M.DE.N.VPI.C.A00000.I20.A), weil die GENESIS-Schnittstelle von Destatis eine Registrierung verlangt.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), über die Deutsche Bundesbank · Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
Aktualisiert am 24. September 2026 · nächster Wert voraussichtlich um den 12. Oktober 2026
Indizes und Werkzeuge
So funktioniert es
Einen Betrag wertzusichern heißt, ihn mit einem Preisindex umzurechnen, damit er seinen Wert behält, wenn die Preise steigen. Der neue Betrag ist der alte mal dem Index des Vergleichsmonats geteilt durch den Index des Basismonats. Steht der Index im Basismonat bei 100 und im Vergleichsmonat bei 130, werden aus 1.000 Euro 1.300 Euro. Das Werkzeug rechnet mit den veröffentlichten Indexzahlen, die in der Tabelle unter dem Ergebnis stehen.
Verträge nennen fast immer den Index eines Landes und einen bestimmten Monat, keinen Jahresdurchschnitt. Ein Monatswert erscheint wenige Wochen nach Monatsende, sodass beide Seiten denselben Betrag rechtzeitig vor der nächsten Zahlung berechnen können. Jahresdurchschnitte gibt es erst nach dem Jahreswechsel, und sie glätten Veränderungen; für eine Anpassung zu einem festen Termin passen sie schlechter.
Eine Klausel wie „die Miete verändert sich im selben Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand vom Oktober 2020“ macht den Indexwert für Oktober 2020 zum Ausgangspunkt, und jede neue Miete wird mit dem Monat verglichen, den der Vertrag nennt. Es zählt der Monat, auf den sich der Index bezieht, nicht der Monat seiner Veröffentlichung: Der VPI für Oktober erscheint im November. Prüfen Sie immer den genauen Index, den Basismonat und den Vergleichsmonat im Vertrag, ob der Betrag auch sinken darf und ob gerundet wird. Manche Klauseln rechnen mit einer Veränderung in Indexpunkten statt in Prozent; Destatis erklärt den Unterschied in einem Merkblatt. Das Werkzeug rechnet, legt aber keine Verträge aus und ist keine Rechtsberatung.
Bei einer Revision stellt Destatis den Verbraucherpreisindex auf ein neues Basisjahr um. Die Werte ab dem neuen Basisjahr werden dabei mit neuen Gewichten berechnet, sodass sich auch schon veröffentlichte Inflationsraten ändern können; ältere Werte werden nur umbasiert. Auf bereits erfolgte Anpassungen hat das nach Angaben von Destatis keine Auswirkungen. Das Werkzeug markiert die letzten Monate als vorläufig.
Der Inflationsrechner arbeitet mit Jahresdurchschnitten der Weltbank und eignet sich, um die Kaufkraft zwischen Jahren zu vergleichen, etwa was ein Gehalt von 1990 heute wert ist. Dieses Werkzeug nutzt die Monatswerte von Destatis und passt, wenn ein Vertrag einen bestimmten Index und Monat nennt.
Bei einer Indexmiete nach § 557b BGB vereinbaren die Vertragsparteien schriftlich, dass sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex richtet. Die Miete muss dann jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, die Änderung muss in Textform erklärt werden, und die geänderte Miete ist ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
Auch außerhalb der Wohnungsmiete sind Wertsicherungsklauseln verbreitet, etwa bei Miete, Pacht und Renten. Das Preisklauselgesetz lässt die Bindung an einen Preisindex von Destatis unter anderem bei langfristigen Verträgen über wiederkehrende Zahlungen zu. Destatis bietet eine eigene Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen an, auch für den Übergang von eingestellten Indizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland.
Was 1000 Euro aus einem früheren Jahr heute wert sind
Die Tabelle rechnet mit denselben Indexständen wie der Rechner oben: der Betrag mal dem Indexstand des zuletzt veröffentlichten Monats, geteilt durch den Indexstand für den Januar des Ausgangsjahres. Für Jahre vor 2002 ist der Ausgangsbetrag in Euro zu lesen, also zum amtlich festgelegten Kurs von 1 Euro = 1,95583 D-Mark umgerechnet.
| Januar | Index damals | Index heute | Entspricht heute |
|---|---|---|---|
| 1995 | 70,4 | 125,8 | 1787 |
| 2000 | 75,1 | 125,8 | 1675 |
| 2010 | 87,3 | 125,8 | 1441 |
| 2015 | 93,1 | 125,8 | 1351 |
| 2020 | 99,8 | 125,8 | 1261 |
Die Indexstände stammen aus Verbraucherpreisindex (VPI), veröffentlicht von Statistisches Bundesamt (Destatis). Der zuletzt verfügbare Monat ist August 2026.
Was eine Indexierung leistet und was nicht
Einen Betrag zu indexieren heißt, ihn im Geldwert eines anderen Jahres auszudrücken. Die Rechnung ist eine einfache Verhältnisgleichung, und das Statistische Bundesamt schreibt sie selbst so: alter Geldbetrag mal neuem Indexstand, geteilt durch den alten Indexstand, ergibt den neuen Geldbetrag. Der Indexstand allein hat keine Einheit und keinen Wert; erst das Verhältnis zweier Indexstände bedeutet etwas.
Umgerechnet wird die durchschnittliche Kaufkraft, nicht der Preis einer bestimmten Sache. Der Verbraucherpreisindex folgt einem Warenkorb aus allen Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen, gewichtet nach einem Wägungsschema, das bis zur nächsten Revision konstant bleibt. Miete, Nahrungsmittel und Energie wiegen schwer, während eine einzelne Ware, die billiger oder teurer geworden ist als der Durchschnitt, ihren eigenen Weg geht. Ein Computer, der 1995 einige tausend Mark kostete, entspricht heute nicht einem Computer zum indexierten Betrag, weil Computer gegenüber allem anderen enorm im Preis gefallen sind.
Über das, was damals ein angemessener Preis war, sagt eine Indexierung ebenfalls nichts. Sie beantwortet nur eine Frage: wie viel Geld heute nötig ist, um gleich viel von demselben durchschnittlichen Warenkorb zu kaufen.
Basismonat und Basisjahr sind zweierlei
Der Basismonat ist der Monat, von dem Sie ausgehen: der Monat, in dem der Vertrag geschlossen, die Miete festgesetzt oder der Betrag gezahlt wurde. Das Basisjahr ist etwas anderes, nämlich das Jahr, das die Statistik auf 100 gesetzt hat. Die Reihe im Rechner hat ein Basisjahr, das unter der Antwort steht, und es wechselt, wenn das Statistische Bundesamt die Reihe umstellt.
Eine Revision findet turnusmäßig, üblicherweise alle fünf Jahre statt. Dabei werden die Indizes ab Januar des neuen Basisjahres mit aktuelleren Verbrauchsgewohnheiten neu berechnet und ersetzen die bisher veröffentlichten Ergebnisse; weiter zurückliegende Ergebnisse werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Preisbasisjahr umgerechnet. Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte so die Umstellung von der Basis 2015 auf 2020.
Am Ergebnis ändert eine Umstellung nichts: Alle Berechnungen sind von der Wahl des Basisjahres unabhängig, wenn man von geringfügigen Rundungsdifferenzen absieht. Wer selbst rechnet, muss die Reihen allerdings auseinanderhalten – ein Stand aus einer Reihe mit 2015 = 100 gehört nie in denselben Bruch wie einer mit 2020 = 100. Umbasierungsfaktoren veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit 2003 nicht mehr, und deshalb empfiehlt es, in Verträgen auf die Veränderung in Prozent und nicht auf Punkte abzustellen: dann spielt das Preisbasisjahr keine Rolle.
Verträge, die einem Index folgen
Eine Wertsicherungsklausel sollte drei Dinge sagen: welcher Index gilt, welcher Basismonat gilt und wann neu gerechnet wird. Steht dort nur „der Lebenshaltungskostenindex“, streitet man später über Reihe und Monat. Das Statistische Bundesamt rät außerdem ausdrücklich von Stichtagsformulierungen ab, denn Verbraucherpreisindizes werden für Kalendermonate und Jahre berechnet, nicht für einzelne Tage; eine Wendung wie „der zum 1.1.2018 gültige Index“ führt regelmäßig zu Auslegungsstreit.
Die gesetzlichen Grenzen zieht das Preisklauselgesetz vom 7. September 2007, das das frühere Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgelöst hat. § 1 verbietet im Grundsatz, den Betrag einer Geldschuld unmittelbar und selbsttätig durch den Preis nicht vergleichbarer Güter zu bestimmen, lässt aber Leistungsvorbehalte, Spannungs- und Kostenelementeklauseln zu. Für laufende Zahlungen gilt § 3: eine Bindung an einen vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten Preisindex ist zulässig, wenn der Gläubiger für mindestens zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder der Schuldner den Vertrag auf mindestens zehn Jahre verlängern kann. Gewerbliche Mietverträge mit Indexklausel sind deshalb in aller Regel langfristig gebunden.
Für Wohnraum gilt ein eigener Weg. Die Indexmiete nach § 557b BGB knüpft die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland – die Reihe, die seit 2003 unter dem Namen Verbraucherpreisindex erscheint. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform, die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, die Anpassung wird in Textform erklärt und mit Beginn des übernächsten Monats fällig; eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 ist daneben ausgeschlossen. Nicht zu verwechseln ist das mit der Staffelmiete nach § 557a BGB: dort stehen die künftigen Mieten als feste Geldbeträge im Vertrag, ohne jeden Index, und während der Laufzeit sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
Eine Klausel sollte schließlich sagen, was gilt, wenn ein Stand nicht rechtzeitig vorliegt oder eine Reihe wegfällt. Für alte Verträge, die noch auf weggefallene Indizes verweisen, bietet das Statistische Bundesamt eine rechnerische Hilfe zur Umstellung auf den Verbraucherpreisindex an; eine Rechtsberatung ist ihm untersagt.
Rückwärts rechnen und was sich nicht rechnen lässt
Die Umrechnung funktioniert in beide Richtungen. Wollen Sie wissen, was ein heutiger Betrag früher entsprach, drehen Sie den Bruch um: der Betrag mal dem Indexstand des früheren Jahres, geteilt durch den heutigen Stand. Das Ergebnis ist eine Schätzung im selben Sinne wie vorwärts, denn der Warenkorb sah anders aus, und je weiter zurück, desto weniger ähneln sich die Dinge, die man kaufen konnte.
Lange Vergleiche sind eine Größenordnung und kein Betrag. Waren, die es damals nicht gab, lassen sich nicht bepreisen, und Waren, die es gab, haben oft ihre Bedeutung geändert. Bei deutschen Reihen kommt die Gebietsfrage hinzu: Indizes für das frühere Bundesgebiet und für die neuen Länder wurden als eigene Reihen geführt und werden heute nicht mehr ermittelt, sodass eine Rechnung über die Wiedervereinigung hinweg immer eine Verknüpfung zweier Welten ist.
Löhne folgen selten den Verbraucherpreisen. Wer eine Vergütung über die Zeit vergleichen will, nimmt dafür den Verdienstindex: das Statistische Bundesamt veröffentlicht einen Nominallohnindex und einen Reallohnindex, wobei der Reallohnindex gerade der Quotient aus Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex ist. Auch der Gesetzgeber greift für laufende Leistungen meist zu anderen Maßstäben als dem Preisindex: Der aktuelle Rentenwert verändert sich nach § 68 SGB VI zum 1. Juli mit den Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer, dem Beitragssatz und dem Nachhaltigkeitsfaktor, und der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bemisst sich nach § 1612a BGB am steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum, das alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festgelegt wird.