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Quaestio

Trinkgeld

Geben Sie die Rechnung ein, wie viel Trinkgeld Sie geben wollen und wie viele Sie sind, dann wird der Betrag pro Person berechnet.

Pro Person

27,50

  • Trinkgeld5,00
  • Insgesamt55,00
  • Aufgerundet insgesamt56,00

Das Aufrunden wird auf die ganze Rechnung gelegt, damit der Betrag pro Person glatt aufgeht.

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Werkzeug auf Ihrer Website einbetten

Kopieren Sie den Code und fügen Sie ihn dort ein, wo das Werkzeug erscheinen soll, etwa in einem Blogbeitrag oder auf einer Schulseite. Es ist kostenlos, der Rahmen enthält keine Werbung, und das Werkzeug rechnet im Browser der Besucher.

So funktioniert es

Das Trinkgeld wird vom Rechnungsbetrag gerechnet. Zehn Prozent von 50 Euro sind 5 Euro, was 55 Euro insgesamt ergibt.

In Deutschland ist Trinkgeld freiwillig, und nach § 13 Abs. 5 der Preisangabenverordnung müssen die Preise in der Speisekarte das Bedienungsgeld schon enthalten.

In den USA läuft es anders. Nach dem Bundesgesetz über den Mindestlohn darf der Arbeitgeber dem Servicepersonal einen Barlohn von nur 2,13 Dollar pro Stunde zahlen und den Rest dem Trinkgeld überlassen, solange Lohn und Trinkgeld zusammen den Mindestlohn von 7,25 Dollar erreichen. Manche Bundesstaaten verlangen einen höheren Lohn.

Das Aufrunden wird auf die ganze Rechnung gelegt, bevor sie geteilt wird, damit alle dieselbe Summe zahlen und der Gesamtbetrag weiterhin stimmt.

So rechnet das Werkzeug

Das Trinkgeld ist der Rechnungsbetrag mal Prozentsatz geteilt durch 100, und die Summe ist Rechnung plus Trinkgeld. Der Betrag pro Person ist die Summe geteilt durch die Zahl der Personen, die zwischen 1 und 1000 liegen kann. Der Prozentsatz darf Nachkommastellen haben, und das Werkzeug rechnet bis zur Anzeige mit allen Stellen und rundet erst dann auf ganze Cent.

Ist das Aufrunden eingeschaltet, wird der Betrag pro Person auf ganze Euro aufgerundet, und die aufgerundete Summe ist dieser Betrag mal die Zahl der Personen. Die Zeile Trinkgeld zeigt dann den Unterschied zwischen aufgerundeter Summe und Rechnung, der tatsächliche Prozentsatz liegt also etwas über dem gewählten. Die Zeile Insgesamt zeigt weiterhin den Betrag vor dem Aufrunden.

Beispiel

Eine Rechnung über 86,40 €, 10 % Trinkgeld, vier Personen: Das Trinkgeld beträgt 8,64 €, die Summe 95,04 € und der Anteil 23,76 € pro Person. Mit Aufrunden zahlt jede Person 24 €, zusammen 96 €. Das Trinkgeld wird damit 9,60 €, das sind 11,1 % der Rechnung.

Mit den Startwerten des Werkzeugs, 50 € für zwei Personen und 10 %, zahlt jede Person 27,50 €. Aufgerundet werden daraus 28 €, und das Trinkgeld steigt auf 6 €, also 12 % der Rechnung.

Trinkgeld und Steuer

Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die einem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist. Was Sie der angestellten Bedienung im Restaurant oder der angestellten Friseurin geben, ist für sie also steuerfrei, und einen Höchstbetrag nennt die Vorschrift nicht.

Die Befreiung gilt nach ihrem Wortlaut nur für Arbeitnehmer. Wer den Betrieb selbst führt, etwa die Inhaberin eines Cafés, kann sich nicht auf sie berufen. Ebenso wenig erfasst sie einen Betrag, auf den ein Rechtsanspruch besteht, etwa einen Zuschlag, den der Betrieb ausdrücklich berechnet. Das Trinkgeld, das Sie mit diesem Werkzeug ausrechnen, ist dagegen genau der freiwillige Betrag, den die Vorschrift meint.

Quellen

So werden die Werkzeuge geprüft