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Quaestio

Mehrwertsteuer

Rechnen Sie die Mehrwertsteuer in beide Richtungen: aufschlagen oder aus einem Preis herausrechnen.

Brutto

1190,00

  • Netto1000,00
  • Mehrwertsteuer190,00
  • Brutto1190,00

Die deutschen Sätze sind 19 % als Regelsatz und 7 % ermäßigt, etwa auf Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den Nahverkehr und seit 2026 auch Speisen im Restaurant.

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Kopieren Sie den Code und fügen Sie ihn dort ein, wo das Werkzeug erscheinen soll, etwa in einem Blogbeitrag oder auf einer Schulseite. Es ist kostenlos, der Rahmen enthält keine Werbung, und das Werkzeug rechnet im Browser der Besucher.

So funktioniert es

Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis aufgeschlagen. Mit 19 % Mehrwertsteuer werden aus 1.000 Euro also 1.190 Euro brutto.

Der andere Weg ist weniger offensichtlich. Die Steuer in einem Bruttopreis von 1.190 Euro sind nicht 19 % von 1.190, sondern 190 Euro, also rund 15,97 % des Bruttopreises. Man teilt durch 1,19, statt zu multiplizieren.

Deutschland hat zwei Sätze: 19 % als Regelsatz und 7 % ermäßigt, unter anderem auf Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den Personennahverkehr und den Eintritt in Theater und Museen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz dauerhaft auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, also für Speisen zum Verzehr vor Ort; Getränke bleiben beim Regelsatz von 19 %.

Manche Umsätze sind ganz befreit, etwa ärztliche Leistungen, Versicherungen, viele Bildungsangebote und die Vermietung von Wohnraum. Wer befreit ist, darf dafür auch keine Vorsteuer abziehen.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen führen die eingenommene Steuer ab und ziehen die selbst gezahlte Vorsteuer davon ab. Zur Belastung wird die Steuer daher erst beim Endkunden.

So rechnet das Werkzeug

Das Werkzeug berechnet nur die Steuer und rundet sie auf den nächsten Cent, halbe Cent nach oben. Der andere Betrag ist die Summe oder die Differenz, Nettobetrag und Steuer ergeben zusammen also immer genau den Bruttobetrag. Gehen Sie von einem Nettobetrag aus, ist die Steuer der Betrag mal Steuersatz geteilt durch 100. Gehen Sie von einem Bruttobetrag aus, ist sie der Betrag mal dem Steueranteil, also dem Steuersatz geteilt durch 100 plus Steuersatz. Bei 7 % sind das 7/107 oder 6,54 % des Bruttobetrags.

Ein Betrag mit mehr als zwei Nachkommastellen wird zuerst auf ganze Cent gerundet. Der Steuersatz kann jede Zahl von 0 bis 100 sein, auch mit Nachkommastellen.

Beispiel: Essen und Getränk

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG der ermäßigte Satz, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Auf einer Restaurantrechnung stehen deshalb oft zwei Sätze. Ein Mittagstisch für 12,90 € enthält bei 7 % genau 0,84 € Umsatzsteuer, netto sind es 12,06 €. Ein Getränk für 3,20 € enthält bei 19 % 0,51 €, netto 2,69 €. Zusammen sind das 16,10 € mit 1,35 € Steuer. Wer die Summe mit nur einem Satz rechnet, liegt daneben: Aus 16,10 € ergeben sich bei 7 % 1,05 € und bei 19 % 2,57 €.

Was auf der Rechnung stehen muss

Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG unter anderem das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt, den anzuwendenden Steuersatz und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag enthalten. Bei zwei Sätzen wird die Steuer deshalb Satz für Satz berechnet und nicht auf die Summe. Im Werkzeug rechnen Sie dafür einmal je Steuersatz.

Für eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, verlangt § 33 UStDV weniger: Entgelt und Steuerbetrag dürfen in einer Summe stehen, zusammen mit dem anzuwendenden Steuersatz. Auf einem solchen Beleg steht also oft nur der Bruttobetrag mit dem Satz, und die enthaltene Steuer lässt sich mit dem Werkzeug aus dem Bruttobetrag herausrechnen, bei zwei Sätzen wieder getrennt für jeden Satz.

Quellen

So werden die Werkzeuge geprüft