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Quaestio

Fuß

Länge · Auch genannt: Rheinfuß, Werkfuß, Schuh

Größe

Entspricht

31,39 cm

1 Fuß (preußischer Fuß (Rheinfuß))

Umgekehrt: 1 m sind 3,1862 Fuß.

  • Zeitraum: 1816–1872
  • Gebiet: Preußen

Mehr über Fuß

Werte

WertEntsprichtZeitraumVerwendung
preußischer Fuß (Rheinfuß)31,39 cm1816–1872Preußen
bayerischer Fuß29,19 cm1809–1872Bayern
Wiener Fuß31,61 cm1756–1876Österreich
Leipziger FußSachsen bezog sein Längenmaß auf den Leipziger Fuß, sein Tuchmaß dagegen auf die Dresdner Elle. Beide galten im ganzen Land; die Städtenamen sagen nur, wo das Normal lag.28,32 cm18. Jahrhundert bis 1872Sachsen
württembergischer Fuß28,65 cm1806–1872Württemberg
badischer FußDie Verordnung von 1810 nannte keinen Termin. Durchgeführt wurde die badische Reform erst mit dem Edikt vom 7. August 1829; das gilt für alle badischen Werte auf dieser Seite.30 cm1810–1872Baden
Hamburger FußDie Literatur gibt den Hamburger Fuß auf den Millimeter gerundet an, nicht auf sechs Stellen wie den preußischen oder den bayerischen.28,6 cmbis 1872Hamburg

Wofür das Maß gebraucht wurde

Der Fuß war bis 1872 das Grundmaß fast aller deutschen Staaten, aber jeder Staat hatte seinen eigenen.

Preußen legte ihn in der Maß- und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 auf 139,13 Linien des Pariser Fußes fest, also auf 0,3138535 m; er hieß auch Rheinfuß und galt ab 1. Januar 1820 in allen Provinzen.

Bayern band den Fuß 1809 an das Münchner Normalmaß und bezifferte ihn im Gesetz von 1869 auf 0,291859206 m.

Baden und Württemberg gingen einen anderen Weg als der Norden: Baden setzte den Fuß 1810 auf genau 30 Zentimeter, Württemberg teilte ihn ab 1806 in 10 statt in 12 Zoll.

Eine Längenangabe in Fuß lässt sich deshalb ohne den Staat, aus dem sie stammt, nicht umrechnen: zwischen dem Leipziger und dem Wiener Fuß liegen gut 11 Prozent.

Im System

1 Fuß = 12 Zoll = 144 Linien; 6 Fuß = 1 Klafter; in Baden und Württemberg dagegen 1 Fuß = 10 Zoll

Quellen

So werden die Werkzeuge geprüft

Andere Maße für länge

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