Zum Inhalt springen
Quaestio

Zoll

Länge · Auch genannt: Daumen

Größe

Entspricht

2,615 cm

1 Zoll (preußischer Zoll)

Umgekehrt: 1 m sind 38,2344 Zoll.

  • Zeitraum: 1816–1872
  • Gebiet: Preußen

Mehr über Zoll

Werte

WertEntsprichtZeitraumVerwendung
preußischer Zoll2,615 cm1816–1872Preußen
bayerischer Zoll2,432 cm1809–1872Bayern
Wiener Zoll2,634 cm1756–1876Österreich
Leipziger Zoll2,36 cm18. Jahrhundert bis 1872Sachsen
badischer Zoll3 cm1810–1872Baden
württembergischer Zoll2,865 cm1806–1872Württemberg

Wofür das Maß gebraucht wurde

Der Zoll war der zwölfte Teil des Fußes und damit das Maß, in dem Handwerker rechneten: Bretter, Balken, Beschläge und Rohre wurden in Zoll bemessen.

Weil der Fuß in jedem Staat anders war, war es auch der Zoll: 2,62 cm in Preußen, 2,43 cm in Bayern, 2,36 cm in Sachsen.

Baden und Württemberg teilten den Fuß dezimal, dort war der Zoll also ein Zehntel und entsprechend größer: in Baden genau 3 Zentimeter.

Die Maß- und Gewichtsordnung von 1868 kannte den Zoll nicht mehr; an seine Stelle trat der Zentimeter.

Im System

1 Zoll = 12 Linien; 12 Zoll = 1 Fuß. In Baden und Württemberg: 10 Zoll = 1 Fuß

Eine verbreitete Erklärung

Ein Zoll sind 2,54 Zentimeter.

Was belegt ist: Das gilt für den englischen inch, der heute bei Rohren, Bildschirmen und Felgen gemeint ist. Der preußische Zoll maß 2,615 cm, der bayerische 2,432 cm. Angaben aus deutschen Akten vor 1872 dürfen nicht mit 2,54 umgerechnet werden.

Quellen

So werden die Werkzeuge geprüft

Andere Maße für länge

Alle historischen Maße