Karat
Masse · Auch genannt: Carat, metrisches Karat
Entspricht
200 mg
1 Karat (metrisches Karat)
Umgekehrt: 1 g sind 5 Karat.
- Zeitraum: seit 1907
- Gebiet: international, heute gesetzliche Einheit in der EU und der Schweiz
- Ware: Edelsteine und Perlen
- Anhang Kapitel II der Richtlinie 80/181/EWG: 1 metrisches Karat = 2 × 10⁻⁴ kg, zugelassen für die Masse von Edelsteinen. Anlage 1 der deutschen Einheitenverordnung führt das metrische Karat als gesetzliche Einheit.
Werte
| Wert | Entspricht | Zeitraum | Verwendung |
|---|---|---|---|
| metrisches KaratAnhang Kapitel II der Richtlinie 80/181/EWG: 1 metrisches Karat = 2 × 10⁻⁴ kg, zugelassen für die Masse von Edelsteinen. Anlage 1 der deutschen Einheitenverordnung führt das metrische Karat als gesetzliche Einheit. | 200 mg | seit 1907 | Edelsteine und Perlen · international, heute gesetzliche Einheit in der EU und der Schweiz |
| Pariser KaratNur in Tabellenwerken belegt, nicht in einer uns zugänglichen Verordnung. | 205 mg | 1871–1907 | Edelsteine · Paris, Leitwert des europäischen Handels |
| älteres KaratVor der Vereinheitlichung schwankte das Karat je nach Handelsplatz zwischen 188 und 213 Milligramm. Ein Steingewicht aus einer Quelle vor 1907 lässt sich deshalb nicht einfach mit 0,2 g umrechnen. Die Spanne ist nur in Tabellenwerken und Handbüchern des Edelsteinhandels belegt. | 188–213 mg | bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts | Edelsteine · die großen Edelsteinhandelsplätze |
Wofür das Maß gebraucht wurde
Das Karat gehört zu den wenigen alten Gewichten, die im deutschen Alltag noch täglich gebraucht werden, nämlich für Edelsteine und Perlen.
Sein Ursprung liegt im Samen des Johannisbrotbaums; die Samen weiblicher Bäume wiegen im Mittel 0,2 Gramm. Dass diese Samen besonders gleichmäßig wären, ist allerdings eine Legende: Eine Untersuchung von 2006 fand, dass sie so stark streuen wie die Samen anderer Pflanzen, und führt die Gleichmäßigkeit der alten Karatgewichte auf menschliche Auslese zurück.
Bis ins 20. Jahrhundert hatte jeder Handelsplatz sein eigenes Karat; die Pariser Syndikatskammer der Edelsteinhändler legte es 1871 auf 0,205 Gramm fest.
Im Oktober 1907 empfahl die vierte Generalkonferenz für Maß und Gewicht einstimmig, das metrische Karat von 200 Milligramm einzuführen. Laut Protokoll hatten sich zahlreiche Verbände, namentlich in Deutschland, Belgien und Frankreich, dazu bereit erklärt. Die Konferenz konnte aber nur empfehlen; übernehmen mussten es die Staaten danach einzeln.
Heute ist das metrische Karat nach der Einheitenverordnung eine gesetzliche Einheit, aber nur für die Masse von Edelsteinen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nennt als Zeichen Kt, ct oder c und merkt an, dass keines davon international genormt ist.
Im Diamanthandel wird das Gewicht nach den Regeln des Weltschmuckverbands CIBJO auf mindestens zwei Nachkommastellen angegeben, und ein Hundertstelkarat heißt Punkt.
Im System
1 metrisches Karat = 0,2 Gramm = 200 Milligramm; Einheitenzeichen nach DIN 1301-1: Kt, ct oder c
Eine verbreitete Erklärung
Karat ist ein Maß für den Goldgehalt.
Was belegt ist: Es gibt zwei Karat, die nichts miteinander zu tun haben. Das Juwelenkarat ist ein Gewicht von 0,2 Gramm. Das Feingehaltskarat ist ein Vierundzwanzigstel Feingoldanteil, weshalb 18 Karat Gold 18 von 24 Teilen oder 750 Tausendstel Feingold bedeutet und über die Masse nichts aussagt. In Deutschland wird ein gestempelter Feingehalt nach dem Feingehaltsgesetz von 1884 ohnehin in Tausendteilen angegeben, nicht in Karat.
Quellen
- Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 über die Einheiten im Messwesen, Anhang Kapitel II
- Einheitenverordnung (EinhV), Anlage 1 Nr. 28
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt, „Die gesetzlichen Einheiten in Deutschland“ (September 2019)
- Comptes rendus des séances de la quatrième Conférence générale des poids et mesures, Paris 1907, S. 89–91
- Lindsay A. Turnbull u. a., „Seed size variability: from carob to carats“, Biology Letters 2 (2006), S. 397–400
- CIBJO, The Diamond Book (Blue Book), Fassung 2024-1, Abschnitte 4.1.2 und 5.9
- Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1884, §§ 3 und 5
- Wikipedia, „Metrisches Karat“
- Wikipedia, „Karat (Feingehalt)“