Pfund
Masse · Auch genannt: Zollpfund, Handelspfund
Entspricht
500 g
1 Pfund (Zollpfund)
Umgekehrt: 1 kg sind 2 Pfund.
- Zeitraum: ab 1858, im Reich ab 1872
- Gebiet: Deutschland
- Zum Jahr, in dem der Zollverein das Zollpfund auf 500 Gramm festlegte, weichen die Darstellungen voneinander ab: genannt werden 1833/34 mit der Gründung des Zollvereins, 1839 für den Zollzentner zu 100 Pfund und 1854. Einig sind sich die Quellen darin, dass es in Preußen, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Bremen und Hamburg zum 1. Juli 1858 auch Landesgewicht wurde.
Werte
| Wert | Entspricht | Zeitraum | Verwendung |
|---|---|---|---|
| ZollpfundZum Jahr, in dem der Zollverein das Zollpfund auf 500 Gramm festlegte, weichen die Darstellungen voneinander ab: genannt werden 1833/34 mit der Gründung des Zollvereins, 1839 für den Zollzentner zu 100 Pfund und 1854. Einig sind sich die Quellen darin, dass es in Preußen, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Bremen und Hamburg zum 1. Juli 1858 auch Landesgewicht wurde. | 500 g | ab 1858, im Reich ab 1872 | Deutschland |
| altes preußisches PfundDie Maß- und Gewichtsordnung von 1816 leitete es aus dem Gewicht eines Kubikfußes destillierten Wassers her, geteilt durch 66. Aus der Kölner Mark gerechnet ergeben sich 467,622 g; die Differenz von neun Hundertstel Gramm findet sich in der Literatur nebeneinander. | 467,7 g | 1816–1858 | Preußen |
| bayerisches Pfund | 560 g | 1811–1872 | Bayern |
| Wiener PfundDie Zahlen gehen auseinander: Das Wien Geschichte Wiki nennt 560,06 g, ist dabei aber in sich uneinheitlich, weil sein eigenes Lot mal 32 nur 560,01 g ergibt. Hier steht der Wert der Fachliteratur, 560,012 g. Ein Teil der älteren Literatur rechnet daneben mit einer anderen Reihe und einem Pfund von 561,288 g. | 560 g | bis 1876 | Österreich |
| badisches Pfund | 500 g | 1810–1872 | Baden |
| sächsisches KrämerpfundWann Sachsen auf das Zollpfund von 500 Gramm überging, ist in der Literatur uneinheitlich: genannt werden die Verordnung vom 9. Dezember 1839, also 1840, und das Gesetz vom 12. März 1858 mit Wirkung vom 1. November 1858. | 467,2 g | bis 1840 oder 1858 | Sachsen |
| württembergisches Pfund | 467,7 g | 1806–1857 | Württemberg |
Wofür das Maß gebraucht wurde
Am Pfund gelang die deutsche Vereinheitlichung zuerst, Jahrzehnte vor den Längen- und Hohlmaßen.
Der Deutsche Zollverein brauchte für die gemeinsame Zollerhebung ein gemeinsames Gewicht und legte das Zollpfund auf glatte 500 Gramm fest; neu war die Zahl nicht, denn Baden hatte sein Pfund schon 1810 so bestimmt.
In Preußen, Hannover, Oldenburg, Bremen und Hamburg wurde es zum 1. Juli 1858 auch Landesgewicht und verdrängte das alte preußische Pfund von 467,7 Gramm.
Bayern und Österreich hielten dagegen an einem Pfund von rund 560 Gramm fest, fast ein Fünftel schwerer als das preußische.
Seit 1872 ist das Pfund keine gesetzliche Einheit mehr, aber im Alltag steht es unverändert für 500 Gramm, und zwar nur dank der Zollvereinsdefinition von 1858.
Neben dem Handelsgewicht lief eine eigene Apothekerreihe mit eigenem Pfund, eigener Unze und eigenen Untermaßen; sie ist hier nicht aufgenommen, weil ihre Zahlen zwischen den Staaten zu unsicher belegt sind.
Im System
1 Pfund = 32 Lot = 16 Unzen = 128 Quentchen; 100 Zollpfund = 1 Zentner